Mindestlohn


An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit, sich die aktuellen Mindestlöhne (Stand 04.01.2022) herunterzuladen und anzusehen:

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Seit dem 01.04.2017 gibt es einige Änderungen in der Zeitarbeit.

Equal Pay:


Eine Änderung ist die Bezahlung nach Equal Pay.

Dies bedeutet, dass unsere Mitarbeiter nach 9 Monaten dauerhaftem Einsatz bei einem Kunden eine Anpassung an den Lohn eines vergleichbaren Stammmitarbeiters dieses Einsatzbetriebes erhalten, sofern sie in diesem Einsatz keine Branchenzuschläge erhalten.

Für die Mitarbeiter, die bei Kunden mit Branchenzuschlägen eingesetzt sind, z.B. u.a. in der Chemie- oder Metallindustrie, gibt es von der 6. Woche bis zum vollendeten 15. Monat weiterhin die Branchenzuschläge, ab dem 16. Monat greifen dann ebenfalls die Bedingungen des Equal Pay.

Hier ein paar Stichpunkte, was Equal Pay beinhaltet:

Der Lohn unserer Mitarbeiter wird nach der o.g. Dauer an den Lohn der im Kundenbetrieb festangestellten Mitarbeiter angepasst.

Hierzu gehören u.a. Anpassung des Stundenlohns, andere Zuschläge, Anpassung von Weihnachtsgeld, 13. Gehalt und einiges mehr.


Übernahme nach 18 Monaten:


Bereits zu Beginn der Zeitarbeit gab es eine beschränkte Überlassungshöchstdauer,
diese wurde dann für viele Jahre abgeschafft.

Nun wurde sie vom Gesetzgeber jedoch wieder eingeführt.

Mitarbeiter in der Zeitarbeit müssen nach 18 Monaten dauerhafter Überlassung von ihrem Einsatzbetrieb ein Übernahmeangebot erhalten. Spätestens nach 18 Monaten ist in diesem Betrieb der Einsatz beendet.


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